Anfrage der Kreistagsfraktion BSW-FH zur Gebührenkalkulation 2026/2027 und den Regelungen zu Strafgebühren bei Fehlbefüllungen
Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrter Herr Grünwaldt,
wir halten die Erhöhung der Abfallgebühren grundsätzlich für nachvollziehbar, haben aberFragen zur Transparenz, insbesondere im Zusammenhang mit den neu eingeführtenStrafgebühren für fehlbefüllte Abfallsammelbehälter. Vor diesem Hintergrund bitten wir denVerwaltungsrat und die Geschäftsführung der ALP AöR um Beantwortung folgender Fragen:
1.Wie wird verhindert, dass zusätzliche Gebühren bei anonymen Fehlbefüllungen — etwa in Mehrparteienhäusern mit gemeinschaftlicher Nutzung derBehälter — auf unbeteiligte Mieterinnen und Mieter oder überNebenkostenabrechnungen letztendlich auf den Landkreis übergehen?
2.Welche Maßnahmen werden ergriffen, um sicherzustellen, dass der Landkreis nicht mittelbar über die Kosten der Unterkunft oder Sozialleistungen (SGB Il/SGB XII) zur Finanzierung solcher zusätzlicher Gebühren bei Fehlbefüllungen herangezogen wird?
3.Wie genau werden die Befüllungen von Abfallsammelbehältern in Mehrparteienhäusern geprüft?
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung, damit unsere Fraktion die Ergebnisse in weitereBeratungen einbeziehen kann.