Sehr geehrter Herr Landrat,
die sechs Begegnungsstätten für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind zum 31.12.2025 von einer Beendigung der bisherigen freiwilligen Finanzierung aus dem kommenden Haushalt des Landkreises betroffen, die Verträge wurden bereits gekündigt. Nach unseren Informationen gibt es an den sechs betroffenen Standorten insgesamt 80 Plätze, die flexibel über den Tag verteilt von deutlich mehr als 80 Menschen genutzt werden. Unserer Information nach belaufen sich die jährlichen Kosten für die
Begegnungsstätten auf insgesamt 248.000,00€. Betroffene berichten, dass sie montags bis freitags kommen und gehen können, wann sie möchten, dass Gesprächsmöglichkeiten bestehen und – insbesondere – dass Kliniken, Psychiater und Psychologen ihren Patienten die Begegnungsstätten als wertvolle Ergänzung der
Therapie empfehlen.
Wir haben den Ausführungen der Nutzerinnen und Nutzer der Begegnungsstätten entnommen, dass es sich bei den Einrichtungen um niederschwellige Anlaufstellen von unermesslichem Wert handelt, die familiären Halt geben, Klinikaufenthalte teilweise unnötig machen, Struktur in den Alltag bringen und den Menschen ermöglichen ihren Lebensmut bewahren, teilweise jahrzehntelang.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft zu folgendem:
1. Angebot & Qualifikation
a) Welche konkreten Leistungen werden in jeder Begegnungsstätte erbracht (z. B. Einzelgespräche, Gruppensitzungen, Freizeitgestaltung, Krisenbegleitung)?
b) In welchem Umfang und mit welcher fachlichen Qualifikation sind dort therapeutische Leistungen involviert (Psychologen, Sozialarbeiter, ggf. geschulte Seelsorger etc.)?
c) Gelten verbindliche Betreuungskonzepte, Dokumentationspflichten und Qualitätsstandards für diese Einrichtungen?
d) Wie grenzt sich das Angebot gegenüber den Aufgaben von Sozialpsychiatrischen Diensten und ambulanten therapeutischen Diensten ab?
2. Überweisung / Zuweisung & Klinische Nachsorge
a) Trifft es zu, dass in den Begegnungsstätten ein relevanter Anteil von Nutzerinnen und Nutzern betreut wird, die Suizidversuche hinter sich haben, Gewalt ausgesetzt waren oder selbst gewalttätig waren?
b) Besteht die Möglichkeit struktureller ambulanter Nachsorgen vonseiten der Kliniken oder anderer Leistungserbringer?
c) Existieren Schnittstellen zwischen Kliniken, Sozialpsychiatrischem Dienst und Begegnungsstätten, z. B. bei Übergängen von stationärer zu ambulanter Versorgung? Wenn ja, welche sind das?
3. Zielgruppe & Wirkung
a) Wie viele Menschen nutzen die Angebote tatsächlich (Besucher und Besucherinnen pro Tag/Woche/Monat, Wiederkehrraten, Dauer der Nutzung von bis)?
b) Welche Effekte / Wirksamkeit erzielt die Verwaltung durch die Bereitstellung dieser freiwilligen Leistungen (z. B. Stabilitätsgewinn, Verminderung stationärer Aufenthalte, Vermeidung von Krisen)?
4. Rolle & Perspektive
a) Wie sieht die Verwaltung ihre Rolle vs. die der Krankenkassen und freien Träger hinsichtlich inhaltlicher und finanzieller Verantwortlichkeiten?
b) Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, dass die betreuenden Personen in die Planung, Finanzierung und Angebotsentwicklung einbezogen werden oder diese mit Unterstützung des Fachdienstes eigenständig umsetzen können?
c) Wie hoch sind die Gehälter der betreuenden Personen? Haben sich die Gehälter innerhalb der letzten fünf Jahre erhöht. Wie viele Stellen gibt es? Mit wie vielen Mitarbeitern sind diese besetzt?
5. Räumlichkeiten
Wer sind die Vermieter und Eigentümer der Räumlichkeiten der Begegnungsstätten und wie hoch sind die Mieten inkl. aller Nebenkosten, Heizkosten usw.? Wir bitten um eine kleine Übersicht per Begegnungsstätte.
Wurden die Mieten in den letzten fünf Jahren erhöht?
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im Voraus.